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Studienberatung

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Fachstudienberatung am Institut für Soziologie

Informationen zur Scheinanerkennung (auch im Rahmen von Fach- oder Hochschulwechsel)

1. Allgemeines

Mit diesen Informationen erhalten Sie einige Hinweise, Empfehlungen und Richtlinien, mit denen Sie die Anerkennung von Leistungen, die Sie an ausländischen oder deutschen Universitäten erbringen, ermöglichen bzw. erleichtern, wenn Sie sie beachten. Die Hinweise sind detailliert ausgeführt, da einige Informationen oft auch für die Verhandlungen an der Gastuniversitäten nützlich sind und die Anerkennung dann in Freiburg in der Regel einfach ist, wenn Sie bei Ihrer Rückkehr aus dem Ausland bzw. beim Wechsel an die Uni Freiburg alle nötigen Unterlagen und Dokumentationen dabei haben und nicht noch etwas im Nachhinein verdeutlichen oder besorgen müssen.

Es ist trotzdem auf jeden Fall ratsam sich vor einem Hochschulwechsel oder Auslandsaufenthalt mit der Fachstudienberatung des Instituts in Verbindung zu setzen.

Die folgenden Informationen gelten für die Studiengänge B.A. Soziologie (HF/NF) und Master of Arts Soziologie.

FRAGEN BZGL. SCHEINANERKENNUNG IM AUSLAUFENDEN MAGISTERSTUDIENGANG BITTE DIREKT in der Fachstudienberatung KLÄREN! (Fachstudienberatung: Dr. Jan Kruse, Dr. Christian Dries)

2. Hochschulwechsel

Der/die BA-Beauftragte fertigt auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen einen Anerkennungsvorschlag inkl. Einstufung in das entsprechende Fachsemester für das Prüfungsamt an, dass abschließend darüber entscheidet. Unter Umständen sind dazu – neben Transcripts, Scheinen etc. – auch detailliertere Informationen über den Inhalt der Lehrveranstaltungen erforderlich.

Rechtsgrundlage ist § 6 der Allgemeinen Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung (http://www.geko.uni-freiburg.de/studium/bachelor.php). Grundsätzlich gilt, dass maximal die Hälfte der in Freiburg erforderlichen Prüfungsleistungen und maximal 60 ECTS-Punkte von einer anderen Hochschule anerkannt werden können. Dabei werden sowohl die Anzahl der ECTS-Punkte einer Veranstaltung als auch die inhaltliche Vergleichbarkeit beachtet. Sie müssen im Wesentlichen mit den Anforderungen in Freiburg übereinstimmen. Soweit es inhaltlich vertretbar ist, können auch verschiedene Leistungen zusammengezogen oder zusätzliche Leistungen erbracht werden, um eine leichtere Anerkennung zu ermöglichen. Wenn der Wechsel länger im voraus geplant ist, sollten Sie versuchen an ihrer vorherigen Uni bereits Veranstaltungen so zu besuchen, dass sie den Veranstaltungen in Freiburg entsprechen.

3. Anerkennung von Auslandsleistungen

3.1. Allgemeines

Leistungen aus dem Ausland müssen dem Studienniveau und dem Leistungsumfang in Freiburg entsprechen. Das Studienniveau kann man relativ gut an dem jeweiligen Stand der Studienjahre festmachen: Für einen Schein für die Grundlagenmodule im B.A. Soziologie sind oft Veranstaltungen aus den ersten beiden Studienjahren eines Studienganges angemessen. Die Inhalte haben den Charakter einer Einführung oder eines Überblicks zu Themen oder orientieren sich an Klassikern oder grundlegenden Methoden. Die Konzeption der Veranstaltung ist stark auf Stoffvermittlung und rezeptives Lernen angelegt.

Für einen Schein im dritten Studienjahr B.A. Soziologie sollten die Veranstaltungen im Ausland mindestens im Abschlussjahr B.A. sein, besser aber noch in Masterprogrammen. Es sei hier aber darauf hingewiesen, dass in den anglo-amerikanisch geprägten Studiensystemen (und ähnlich oft verhält es sich so auch in Italien, Spanien und Frankreich) der Studienverlauf eines Studienganges oftmals anders gestaltet ist als in Freiburg. Somit kann häufig das Studienniveau der dortigen Kurse nicht mit dem Stand der Studienjahre am Institut für Soziologie in Freiburg verglichen werden.

Daraus folgt, dass Sie an der ausländischen Gastuniversität eventuell Kurse wählen müssen, die im Studienverlauf etwas höher angesiedelt sind, damit Sie auch inhaltlich für Sie neue Erfahrungen und neuen Lernstoff bieten können. Auf Nachfrage werden Sie meistens auch zu Kursen in Masterprogrammen zugelassen. Die Veranstaltungskonzeption ist dort eher auf aktives, selbstständiges Erarbeiten von Inhalten ausgelegt, wie es auch bei uns in den höheren Semestern erwartet wird. Den erwarteten Leistungsumfang für eine Veranstaltung kann man relativ gut durch das ECTS System erkennen. Dabei kommt es nicht auf 1 ECTS-Punkt an, aber das relative Gewicht sollte stimmen. Darauf achtet im B.A.-Studium speziell auch das Prüfungsamt sehr streng. Kann das Gewicht mit einer Veranstaltung nicht erreicht werden, können entweder mehrere zusammengelegt werden oder es müssen mit den Dozenten/Dozentinnen im Ausland Zusatzleistungen vereinbart werden, die dokumentiert und bewertet sein müssen, um sie zur Anerkennung am Institut für Soziologie an der Universität Freiburg vorlegen zu können.

Die Leistungsnachweise aus den belegten Veranstaltungen müssen stets bewertet sein. Dies bedeutet, dass Leistungen, die bspw. nur durch Anwesenheit in einer Vorlesung erworben werden können, nicht anerkannt werden. Mit Note bewertet müssen Sie zudem sein, wenn die Leistung als Prüfungsleistung (PL) im Studiengang B.A.-Soziologie anerkannt werden soll. Soll sie nur als Studienleistung (SL) anerkannt werden, genügt ein „Bestanden“ („Pass“). Je detaillierter die Bewertung ist (Gesamtnoten/Teilnoten/Kommentar/Korrekturexemplar) desto einfach gestaltet sich die Anerkennung.

Formalia:

Für die Anerkennung der Leistungen werden folgende Unterlagen benötigt: 1. Ein transcript of records (registrar/university/international office). Wenn keine formale Einschreibung möglich war, kann im Einzelfall auch ein Leistungsnachweis vom Department/Professor/Instructor vorgelegt werden. 2. Unterlagen, aus denen der Kursinhalt umfassend erkennbar ist (Syllabus, den Themenlisten, Lektürelisten, Kursankündigungen aus Vorlesungsverzeichnissen). 3. Korrekturexemplare der Studienleistungen als Kopie (Studienarbeiten/Klausuren) soweit möglich.

3.2. Anerkennung von Leistungen im Rahmen des Studienjahres im B.A.-Soziologie (HF)

Der BA in Freiburg bietet im Rahmen des Studienjahres im 4./5. Semester eine einfache Möglichkeit ohne Zeitverlust ins Ausland zu gehen. Wenn Ihr Aufenthalt im Rahmen des Studienjahres stattfindet, ist eine Einzelanerkennung der Leistungen nicht erforderlich, da dies über die, mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn abgeschlossene, Studienvereinbarung geregelt ist.

ACHTUNG: EINE ANERKENNUNG VON LEISTUNGEN IM AUSLAND IM RAHMEN DES STUDIENJAHRES IST NUR MÖGLICH, WENN DER/DIE STUDIERENDE NICHT BEURLAUBT GEWESEN IST, MIT ANDEREN WORTEN: EIN URLAUBSSEMESTER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM STUDIENJAHR FÜHRT DAZU, DASS DIE IM AUSLAND ERBRACHTEN LEISTUNGEN NCIHT ANERKANNT WERDEN KÖNNEN!

3.3. Anerkennung von Leistungen außerhalb des Studienjahres im B.A.-Soziologie (HF/NF)

Wenn Leistungen außerhalb des Studienjahres anerkannt werden soll, ist eine Einzelanerkennung jeder Veranstaltung nötig. Die inhaltliche Zuordnung muss dabei nur in Etwa dem Freiburger Studienplan entsprechen. Dies ermöglicht eine größere Freiheit in der Gestaltung des Studiums im Ausland, macht aber auch eine individuelle Prüfung der erbrachten Leistungen durch die Fachstudienberatung notwendig. Damit diese individuelle Prüfung für Sie positiv ausfällt, sollten folgende Richtlinien berücksichtig werden:

  • Für eine Leistung im Bereich der Methoden empirischer Sozialforschung (Methoden- und Statistikveranstaltungen) müssen eben eindeutig methodische Kompetenzen im Vordergrund der Veranstaltung stehen.

  • Für Forschungspraktika muss eine praktische Anwendung von Methoden der Inhalt der Veranstaltung gewesen sein.

  • Ein Seminar zur soziologischen Theorie sollte erkennbar theoretische Lektüre beinhalten

Der BA-Beauftragte fertigt auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen einen Anerkennungsvorschlag für das Prüfungsamt an, dass abschließend darüber entscheidet.

 

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