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Studienberatung

Zentrale Einrichtungen der Universität

Fachstudienberatung am Institut für Soziologie

Informationen zur Scheinanerkennung (auch im Rahmen von Fach- oder Hochschulwechsel)

Allgemeines

Hier erhalten Sie wichtge Hinweise zur Anerkennung von Leistungen, die Sie an ausländischen oder deutschen Universitäten erbracht haben.

Darüber hinaus ist es im Einzelfall sinnvoll, sich vor einem Hochschul-/Fachwechsel oder Auslandsaufenthalt mit der Fachstudienberatung des Instituts in Verbindung zu setzen.

Die folgenden Informationen gelten für die Studiengänge B.A. Soziologie (HF/NF) und Master of Arts Soziologie.

Hochschul-/Fachwechsel

Der/die BA-/MA-Beauftragte fertigt auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen einen Anerkennungsvorschlag inklusive Einstufung in das entsprechende Fachsemester (FS) für das Prüfungsamt an, das abschließend über die Anerkennung von Leistungen und die Einstufung in das höhere FS formal entscheidet.

Um dies zu ermöglichen, benötigt der/die BA-/MA-Beauftragte (es erfolgt sonst keine Bearbeitung):

  • in einem Dokument eine formlose, jedoch tabellarische Aufstellung aller Leistungen, die angerechnet werden könnten, mit Angabe aller notwendigen Informationen wie ECTS-Bepunktung, SWS, Benotung, Lehrveranstaltungstypus und u.U. detailliertere Informationen über den Inhalt der Lehrveranstaltungen, 
  •  formale Leistungsübersichten bzw. offizielle Transcripts oder Scheine, in denen die Leistungen formal bestätigt werden,
  • eine aktuelle Postadresse des/der Studierenden, die für den weiteren Schriftverkehr mit dem Prüfungsamt benötigt wird.


Die Dokumente genügen auch per E-Mail als PDFs/Scans.

Grundsätzlich gilt, dass maximal zwei Drittel der in Freiburg erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen von einer anderen Hochschule anerkannt werden können (Allgemeine Bestimmungen der Bachelor-Prüfungsordnung, siehe LINK). Dabei werden sowohl die Anzahl der ECTS-Punkte einer Veranstaltung als auch die inhaltliche Vergleichbarkeit beachtet. Sie müssen im Wesentlichen mit den Anforderungen in Freiburg übereinstimmen. Soweit es inhaltlich vertretbar ist, können auch verschiedene Leistungen zusammengezogen oder zusätzliche Leistungen erbracht werden, um eine leichtere Anerkennung zu ermöglichen.

Wenn der Wechsel länger im voraus geplant ist, sollten Sie also versuchen, an ihrer vorherigen Uni bereits Veranstaltungen so zu besuchen, dass sie den Veranstaltungen in Freiburg entsprechen.

Ein Hochschul- bzw. Fachwechsel ist nur möglich, wenn über die Anerkennung von Leistungen eine Einstufung in ein höheres, zulassungsfreies Fachsemester (FS) möglich ist (also 2. FS oder höher). Ist dies nicht möglich, ist ein Wechsel nur über die reguläre Bewerbung (da zulassungsbeschränkt) um ein Studienplatz im 1. FS möglich.

Für die Anerkennung von Leistungen im BOK und Ergänzungsbereich ist die GeKo direkt zuständig.

Wichtige Hinweise für Fach-/Hochschulwechsel im Bachelor Soziologie

  • Um eine Einstufung in das 2. FS Bachelor Soziologie Hauptfach (HF) zu erlangen, müssen mindestens benotete Leistungen aus dem bisherigen Studium vorgelegt werden, die als äquivalent mit unserer Lehrveranstaltung „Grundzüge der Soziologie“ (10 ECTS) im 1. FS unseres Bachelorstudienganges Soziologie HF anerkennt werden können. Ist dies nicht möglich, ist ein Fach-/Hochschulwechsel ausgeschlossen bzw. lediglich über eine reguläre Bewerbung für das 1. FS möglich.
  • Um eine Einstufung in das 2. FS Bachelor Soziologie Nebenfach (NF) zu erlangen, müssen mindestens Leistungen aus dem bisherigen Studium vorgelegt werden, die als äquivalent mit einem Seminar aus den Modulen „Soziale Konflikte“ oder „Soziologische Theorien“ anerkannt werden können (auch unbenotet möglich). Ist dies nicht möglich, ist ein Fach-/Hochschulwechsel nicht möglich bzw. lediglich über eine reguläre Bewerbung für das 1. FS.

Zeitliche Fristen

  • Um einen Fach-/Hochschulwechsel zum Sommersemester vollziehen zu können, müssen alle notwendigen Unterlagen für unsere Ausstellung des Anerkennungsvorschlag gegenüber unserem Prüfungsamt, welches den Bescheid für die Einstufung ins höhere FS erstellt, bis spätestens 9. März vorliegen.
  • Um einen Fach-/Hochschulwechsel zum Wintersemester vollziehen zu können, müssen alle notwendigen Unterlagen für unsere Ausstellung des Anerkennungsvorschlag gegenüber unserem Prüfungsamt, welches den Bescheid für die Einstufung ins höhere FS erstellt, bis spätestens 9. September vorliegen.
  • Der endgültige Vollzug des Fach-/Hochschulwechsels findet erst über die Einschreibung in das jeweilige Fach (im Studierendensekretariat) anhand des Bescheids des Prüfungsamtes statt. Frist für diese Einschreibung ist i.d.R. der Freitag vor Beginn der Vorlesungszeit.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Allgemeines

Leistungen aus dem Ausland müssen dem Studienniveau und dem Leistungsumfang in Freiburg entsprechen. Das Studienniveau kann man relativ gut an dem jeweiligen Stand der Studienjahre festmachen: Für einen Schein für die Grundlagenmodule im B.A. Soziologie sind oft Veranstaltungen aus den ersten beiden Studienjahren eines Studienganges angemessen. Die Inhalte haben den Charakter einer Einführung oder eines Überblicks zu bestimmten Themen oder orientieren sich an Klassikern der Soziologie oder grundlegenden Methoden. Die Konzeption der Veranstaltung ist stark auf Stoffvermittlung und rezeptives Lernen angelegt.

Für einen Schein im dritten Studienjahr B.A. Soziologie sollten die Veranstaltungen im Ausland mindestens im Abschlussjahr B.A. sein, besser aber noch in Masterprogrammen. Es sei hier aber darauf hingewiesen, dass in den anglo-amerikanisch geprägten Studiensystemen (und ähnlich oft verhält es sich so auch in Italien, Spanien und Frankreich) der Studienverlauf eines Studienganges oftmals anders gestaltet ist als in Freiburg. Somit kann häufig das Studienniveau der dortigen Kurse nicht mit dem Stand der Studienjahre am Institut für Soziologie in Freiburg verglichen werden.

Daraus folgt, dass Sie an der ausländischen Gastuniversität eventuell Kurse wählen müssen, die im Studienverlauf etwas höher angesiedelt sind, damit Sie auch inhaltlich für Sie neue Erfahrungen und neuen Lernstoff bieten können. Auf Nachfrage werden Sie meistens auch zu Kursen in Masterprogrammen zugelassen. Den erwarteten Leistungsumfang für eine Veranstaltung kann man relativ gut durch das ECTS-System erkennen. Dabei kommt es nicht auf einen ECTS-Punkt an, aber das relative Gewicht sollte stimmen. Darauf achtet im B.A.-Studium speziell auch das Prüfungsamt sehr genau. Eventuell können mehrere Veranstaltungen zusammen verrechnet werden, oder es müssen mit den Dozenten/Dozentinnen im Ausland Zusatzleistungen vereinbart werden.

Alle Leistungsnachweise aus den belegten Veranstaltungen (inkl. eventuelle Zusatzleistungen) müssen stets bewertet sein. Dies bedeutet, dass Leistungen, die bspw. nur durch Anwesenheit in einer Vorlesung erworben werden können, nicht anerkannt werden. Eine Note müssen Sie zudem vorweisen, wenn Ihre Leistung als Prüfungsleistung (PL) im Studiengang B.A.-Soziologie anerkannt werden soll. Soll sie nur als Studienleistung (SL) anerkannt werden, genügt ein „bestanden“ („passed“). Je detaillierter die Bewertung ist (Gesamtnoten/Teilnoten/Kommentar/Korrekturexemplar), desto einfacher gestaltet sich die Anerkennung.

Formalia

Für die Anerkennung der Leistungen werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ein transcript of records. Wenn keine formale Einschreibung möglich war, kann im Einzelfall auch ein Leistungsnachweis vom Department/Professor/Instructor vorgelegt werden.
  • Unterlagen, aus denen der Kursinhalt umfassend erkennbar ist (Syllabus, Themenlisten, Lektürelisten, Kursankündigungen aus Vorlesungsverzeichnissen).
  • Korrekturexemplare der Studienleistungen als Kopie (Studienarbeiten/Klausuren) soweit erforderlich.

Anerkennung von Leistungen im Rahmen des Studienjahres im B.A.-Soziologie (HF)

Der BA Soziologie (HF) in Freiburg bietet im Rahmen des Studienjahres im 4./5. Semester eine einfache Möglichkeit ins Ausland zu gehen:

1. Wenn Ihr Auslandsaufenthalt im Rahmen des Moduls "Studienprojekt" stattfindet, ist eine Einzelanerkennung der Leistungen durch den BA-Beauftragten nicht erforderlich, da dies über die mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in abgeschlossene Studienvereinbarung geregelt ist.

2. Wenn Leistungen im Rahmen des Moduls "Studium an einer ausländischen Hochschule" anerkannt werden sollen, ist eine Einzelanerkennung jeder Veranstaltung in Absprache mit dem BA-Beauftragten und dem/der ERASMUS-Koordinator/in vorab nötig. Die inhaltliche Zuordnung muss dabei nur in etwa dem Freiburger Studienplan entsprechen.  Damit diese individuelle Prüfung für Sie positiv ausfällt, sollten dennoch folgende Richtlinien berücksichtig werden:

  • Für eine Leistung im Bereich der Methoden empirischer Sozialforschung (Methoden- und Statistikveranstaltungen) müssen eindeutig methodische Kompetenzen im Vordergrund der Veranstaltung stehen.

  • Für Forschungspraktika muss eine praktische Anwendung von Methoden der Inhalt der Veranstaltung gewesen sein.

  • Ein Seminar zur soziologischen Theorie sollte erkennbar theoretische Lektüre beinhalten

3. Wenn eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen in anderen Zusammenhängen des Fachstudiums erfolgen soll, ist ebenfalls eine Einzelanerkennung der Leistungen durch den/die BA-Beauftragte/n vorab notwendig. Der/die BA-Beauftragte fertigt dann am Ende auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen einen Anerkennungsvorschlag für das Prüfungsamt an, dass abschließend darüber entscheidet.

Wichtige Hinweise zur Verbuchung von im Ausland erbrachten Leistungen:

Eine Anerkennung von Leistungen im Ausland im Rahmen des "Studienjahres" ist nur möglich, wenn der/die Studierende nicht beurlaubt gewesen ist. D.h., ein Urlaubssemester im Zusammenhang mit dem Studienjahr führt dazu, dass die im Ausland erbrachten Leistungen nicht anerkannt werden können.

Sollen Leistungen aus Lehrveranstaltungen im EUCOR-Verbund (oder an anderen dt. Universitäten) als Prüfungsleistungen anerkannt werden, ist dies nur möglich, wenn zuvor eine schriftliche Anmeldung erfolgt ist. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig - vor Beginn der Anmeldefrist für PL - mit dem/der BA-/MA-Beauftragten in Verbidnung.

Wann werden Leistungen im Transcript verbucht?

In jedem Semester gibt es eine Deadline für die Abgabe aller Noten bzw. Studienleistungslisten eines Semesters beim Prüfungsamt. Dies ist immer der Freitag vor Beginn des neues Semesters, also in etwa Mitte April und Mitte Oktober. Bitte sehen Sie bis dahin - außer in begründeten Ausnahmefällen (wie z.B. insbesondere im Hinblick auf die zeitnahe Austellung des BA-Zeugnisses) - von Nachfragen bezüglich Ihrer Leistungsübersicht ab. Das Prüfungsamt benötigt einige Zeit, alle Leistungen zu erfassen. Warten Sie deshalb mit Rückfragen bis Ende der dritten Woche des neuen Semesters. Sollte eine von Ihnen erbrachte Leistung dann immer noch nicht auf Ihrem Transcript erscheinen, wenden Sie sich zunächst an den/die BA-Beauftragte(n).