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Ergänzungsbereich (EB) im Bachelor Soziologie HF/NF

Die allgemeine B.A.-Prüfungsordnung wurde zum WiSe 2011/2012 in einigen Punkten überarbeitet. So wurde auch eine Neuregelung des bisherigen Bereichs der „Berufsfeldorientierten Kompetenzen (BOK)“ vorgenommen und der Ergänzungsbereich (EB) eingerichtet (ausführlich siehe LINK)

Studierende der Soziologie im Haupt- und Nebenfach KÖNNEN (d.h. es besteht keine Pflicht) im Rahmen des Ergänzungsbereichs weitere Lehrveranstaltungen des Faches Soziologie belegen.

Hauptfach-Studierende können dabei grundsätzlich Lehrveranstaltungen aus den Modulen wählen:

  • Soziale Konflikte
  • Soziologische Theorien,
  • Vertiefung Allgemeine Soziologie
  • Vertiefung Empirische Forschung
  • Forschungsmethoden der Soziologie II (Forschungspraktikum I und Forschungspraktikum II)


Für das Belegen von Veranstaltungen in diesen Modulen als Veranstaltungen im EB gelten jedoch die gleichen Bestimmungen hinsichtlich der Voraussetzungen einer Teilnahme wie in der Prüfungsordnung für das Fachstudium (z.B. Teilnahme am Forschungspraktikum II setzt vorherige Teilnahme am Forschungspraktikum I voraus).

Nebenfach-Studierende können dabei grundsätzlich Lehrveranstaltungen aus allen Modulen wählen, wobei für die Belegung genau dieselben Voraussetzungen gelten, wie sie in der Prüfungsordnung für das Hauptfachstudium geregelt sind, das heißt:

  • Forschungsmethoden und Statistik II setzt Forschungsmethoden und Statistik I voraus,
  • Forschungspraktikum II setzt Forschungspraktikum I voraus,
  • Vertiefung Empirische Forschung setzt Grundzüge der Soziologie, Einführung in die empirische Sozialforschung, Forschungsmethoden und Statistik I und II voraus.


Die Entscheidung über die Teilnahme trifft grundsätzlich der/die verantwortliche Fachdozent/in.

Selbstverständlich können Sie auch Lehrveranstaltungen aus anderen Fächern als Leistungen im EB-Bereich belegen. Für Fragen hierzu setzen Sie sich mit den BA-Beauftragten bzw. Dozierenden derjenigen Fächer in Verbindung.


Wichtiger Hinweis zur Anrechnung:
Wenn Sie Lehrveranstaltungen (LVs) als LV im EB belegen, dann müssen Sie die Dozierenden hierüber zu Beginn der Veranstaltung informieren. Denn Ihre EB-Leistung muss über eine gesonderte Studienleistungsdokumentationsliste ("EB-Liste") der GeKo über die Dozierenden gemeldet werden, um verbucht werden zu können. Hierzu verfügen alle Dozierenden über eine solche "EB-Liste" für ihre LVs, um Sie dann darin eintragen zu können. Dies gilt auch für Studierende, die bereits über HisInOne verbucht werden.

 

Sollte dies nicht der Fall sein, bitten Sie die Dozierenden, dass diese sich mit dem/der jeweiligen Fachberater/in bzw. BA-Beauftragten ihres Fachbereichs in Verbindung setzen sollen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie LVs in anderen Fächern als der Soziologie für den EB belegen, für die der/die BA-Beauftragte aus der Soziologie nicht zuständig ist.


Selbstverständlich können konkrete Lehrveranstaltungen (z.B. Grundzüge der Soziologie) nicht doppelt belegt werden, einmal um sie im Fachstudium anzurechnen, das andere Mal, um sie im Ergänzungsbereich anzurechnen. So kann im Bereich Forschungsmethoden der Soziologie II (Forschungspraktikum I und II quantitativ bzw. qualitativ) nur das Forschungspraktikum belegt werden im Ergänzungsbereich, das nicht im Rahmen des Fachstudiums belegt wurde.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die B.A.-Fachberaterin.

 

Ergänzungsbereich oder interdisziplinäre Aspekte?

Dokument "Anrechnung Zusatzveranstaltungen" hier.