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Promotion

 

Zu den Voraussetzungen und zur Durchführung der Promotion informieren Sie sich bitte in der Promotionsordnung.

Dort finden Sie auch Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, z.B. für Fachhochschul- und Berufsakademieabsolventen und -absolventinnen.

Die Promotionsordnung vom Januar 1999 gilt für diejenigen Doktorandinnen und Doktoranden, die vor dem 01.04.2016 zur Promotion angenommen wurden.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Anwendung der Promotionsodnung der Albert-Ludwigs-Universität für die Philologische Fakultät und die Philosophische Fakultät vom 31.03.2016 zu beantragen.

 

Für eine Bewerbung am Institut für Soziologie ist Folgendes zu beachten:


Erste Schritte


Promotionen können von allen Professorinnen und Professoren, die am Institut als prüfungsberechtigt ausgewiesen sind, betreut werden. Diese entscheiden jeweils individuell, wen sie betreuen. Für den ersten Schritt gibt es daher kein formales Bewerbungsverfahren. Bewerberinnen und Bewerber sollten entscheiden, welche Betreuerin bzw. welcher Betreuer aufgrund ihrer oder seiner eigenen Forschungsinteressen für ihr Thema in Frage kommt und dann gezielt Kontakt aufnehmen.


Sinnvoll ist es, sich mit Lebenslauf vorzustellen, das geplante Forschungsthema zu beschreiben (falls schon ein Kurzexposé vorliegt, ist das hilfreich) und auch zu begründen, warum Sie in Freiburg bzw. bei der betreffenden Person promovieren möchten.


In der Regel sind vor einer Betreuungszusage weitere Absprachen und ein persönliches Kennenlernen unerlässlich.


Weitere Voraussetzungen


Neben den allgemeinen Voraussetzungen und der Zusage einer Betreuerin oder eines Betreuers ist eine fachspezifische Zulassung für Soziologie erforderlich. Die Entscheidung darüber trifft der/die Erstbetreuer/in in Absprache mit dem Fachberater. Dieser entscheidet auch über eventuell bis zur Promotionsprüfung zu erbringende Zusatzleistungen.


Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne mit unserem Fachberater, Prof. Dr. Stefan Kaufmann, in Verbindung setzen.