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FAQs

-> siehe auch die FAQs auf der Webseite der GeKo.

 

MA-Einführungswoche

Eine Einführungswoche zum Master Soziologie findet immer in der ersten Woche vor Semesterbeginn in den Räumen des Instituts (KG IV, 5. OG) statt. Dort vermittelt der Master-Fachkoordinator einen Überblick über das Studium und gibt wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Studienstart.

Belegung (von Lehrveranstaltungen), Anmeldung & Registrierung von Prüfungs- und Studienleistungen

Alle Veranstaltungen, die Sie besuchen möchten, sollten Sie vor Veranstaltungsbeginn in HisInOne belegen. Darüber hinaus müssen Sie sich zu allen Prüfungsleistungen innerhalb einer festen Frist (jeweils in der 4. Vorlesungswoche) anmelden; zu Studienleistungen müssen Sie sich registrieren.

Sämtliche Informationen zur Belegung, zur Anmeldung bzw. Registrierung von Prüfungs- bzw. Studienleistungen auf HisInOne finden Sie in unserem Merkblatt.

 

Das hier eingefügte pdf-Dokument "Anrechnung Zusatzveranstaltungen" gibt einen Überblick darüber, wie welche Arten von Zusatzleistungen momentan registriert werden sollen.

 

Interdisziplinäre Aspekte der Soziologie

Im Rahmen des MA-Studiums müssen insgesamt 8 ECTS-Punkte im Modul "Interdisziplinäre Aspekte der Soziologie" erworben werden, d.h. aus Nachbarfächern der Soziologie (Geschichte, Ethnologie, Politikwissenschaft, Philosophie usw.).

Für Studienleistungen aus anderen Fächern ist eine Studienleistungsliste der Soziologie vonnöten, die Sie hier herunterladen können:

  • Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben wenden sich bitte direkt an die Studiengangskoordination

Füllen Sie die heruntergeladenen Liste weitestgehend aus und geben Sie diese rechtzeitig - d.h. vor Ende des laufenden Semesters - bei der jeweiligen Lehrperson im anderen Fach ab. Sollte die Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis im Modul "Interdisziplinäre Aspekte der Soziologie" hinterlegt sein, können Sie hier auch eine Studienleistung registrieren. Die Registrierung der Studienleistung ist nicht zwingend notwendig, der Rücklauf der Studienleistungsliste ist der notwendige Nachweis der erbrachten Leistung.

 

Modul "Forschungs- und Lehrpraxis"

Im Rahmen des MA-Studiums müssen 2 ECTS-Punkte im Masterkolloquium sowie 6 ECTS-Punkte im Modul "Forschungs- und Lehrpraxis" erworben werden. Hier haben Sie die Wahl zwischen der Mitarbeit bei einem Forschungsprojekt und der Durchführung bzw. Mitwirkung bei einer Lehrveranstaltung (i.d.R. ein Tutorat).

Um sich für eine dieser Studienleistungen zu registrieren, registrieren Sie bitte die Studienleistung in HISinOne und laden das entsprechende Formular herunter:

  • Studierende, die ihr Studium ab dem WiSe 2018/19 begonnen haben: Mitarbeit Forschungsprojekt / Mitarbeit Lehre
  • Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 2018/19 begonnen haben wenden sich bitte direkt an die Studiengangskoordination.

Füllen Sie die heruntergeladene Liste weitestgehend aus und geben Sie diese bei der jeweiligen Lehr- bzw. Betreungsperson ab.

 

Studienprojekt (Modul "Forschungsorientierte Praxis")

Das Studienprojekt wird in enger Absprache mit einer zuständigen Betreuungsperson und dem MA-Fachbeauftragten geplant und durchgeführt. Vorgesehen ist, das Projekt über zwei Semester zu bearbeiten. Es ist möglich (je nach Projekt u.U. auch nötig), das Vorhaben in einem Semester durchzuführen und abzuschließen.

Zur Dokumentation des Projekts inklusive der  schriftlichen Abschlussprüfung dient eine schriftliche Studienvvereinbarung - in Abhängigkeit von der Prüfungsordnung und dem Projektbeginn:

  • Studierende die das Projekt vor dem Wintersemester 2021/22 begonnen haben: Studienvereinbarung zum Studienprojekt nach der PO 2013 (fakultative alte Version)
  • Studierende, die das Projekt ab dem Wintersemester 2021/22 begonnen haben: Studienvereinbarung zum MA-Studienprojekt (inklusive allgemeiner Informationen zur Durchführung)

 

Hinweis: Studierende, die Ihr Studienprojekt vor dem Wintersemester 2021/22 begonnnen haben können die alte Version der Studienvereinbarung nutzen, können aber auf freiwilliger Basis auch die neue Version einreichen. Für Projektbeginnn ab November 2021 ist die neue Version verbindlich.

 

 

WICHTIG: Das Projekt darf in jedem Fall erst in dem Semester als Prüfungsleistung beim Prüfungsamt angemeldet werden, in dem es auch definitiv abgeschlossen werden soll. Die Anmeldung erfolgt online, wobei für alle Anmeldungen - unabhängig von der/dem jeweiligen ProjektbetreuerIn - der Master-Fachkoordinator als Prüfer*in fungiert (damit nicht für jede Projektanmeldung eine separate Prüfungsleistungsliste erstellt werden muss). Die jeweiligen Projektbetreuer*innnen geben die Abschlussnote des Projekts zusammen mit der Studienvereinbarung am Ende des Semesters dann an den Master-Fachkoordinator weiter, der die Prüfungsleistungen für alle Projekte verwaltet und an das Prüfungsamt weiterleitet.

 

EUCOR-Studium im Master

Im Rahmen des EUCOR-Lehrverbunds können im Master Soziologie auch Lehrveranstaltungen des Karslruher Instituts für Technologie, der Universitäten Basel, Straßburg (Université Louis Pasteur, Université Marc Bloch, Université Robert Schuman) und Mulhouse/Colmar belegt werden. Interessierte melden sich bitte rechtzeitig vor Studienbeginn der jeweiligen Partneruniversität in der Studienberatung des Master-Fachkoordinators, um die Anerkennung von EUCOR-Lehrveranstaltungen für den hiesigen Masterstudiengang vorab zu besprechen. Das gilt insbesondere hinsichtlich des Moduls "Soziologische Theorie und Empirie der Moderne", das i.d.R. nicht an einer EUCOR-Partneruniversität belegt werden sollte, da es zum Kernbestand des Freiburger Masterstudiums zählt.

Nach Ende ihres Studienaufenthalts an der Partnerhochschule bringen Sie bitte alle EUCOR-Formulare (Leistungsnachweise) mit in die Master-Sprechstunde. Der Master-Fachkoordinator erstellt auf dieser Basis einen Anerkennungsvorschlag für das hiesige Prüfungsamt.

Masterstudierende, die sich für ein ERASMUS-Studium an einer ausländischen Partnerhochschule interessieren, wenden sich bitte an die zuständige ERASMUS-Fachkoordinatorin.

MA-Abschlussprüfung

Grundsätzlich kann die Masterarbeit jederzeit (!) angemeldet werden, sobald insgesamt 50 ECTS-Punkte im Masterstudiengang erworben wurden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Anmeldezeitpunkt Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Abschlusses bzw. das Abschlusssemester hat. Wer gemäß Studienplan bis Ende des Sommersemesters (30.09.) abschließen will, sollte seine Anmeldung bis zum 15.02. beim Prüfungsamt einreichen. Bei späterer Anmeldung kann der Studienabschluss bis Ende September nicht mehr garantiert werden und das Datum des Masterabschlusses fällt u.U. in das darauffolgende Wintersemester. Wer im Wintersemester abschließen will, sollte sich dementsprechend bis Mitte August (15.08.) anmelden.

  • Studierende, die ihr MA-Studium vor dem WiSe 2013/14 aufgenommen haben:

Zur Anmeldung der Masterarbeit bzw. der Abschlussprüfung hält der Master-Fachkoordinator Anmeldeformulare mit einem detaillierten idealtypischen (!) Ablaufplan vor. Es empfiehlt sich unbedingt, die Anmeldeunterlagen frühzeitig zu besorgen und gegebenenfalls mit dem Master-Fachkoordinator Rücksprache zu halten, um eventuell auftretende Probleme rechtzeitig vor der Anmeldung zu klären.

  • Studierende, die ihr MA-Studium zum WiSe 2013/14 oder später aufgenommen haben:

Alle relevanten Informationen zur Masterarbeit und zur mündlichen Masterprüfung sowie die für die Prüfungsanmeldung und die Abgabe der Masterarbeit erforderlichen Unterlagen finden Sie - ausschließlich - auf der Webseite der GeKo (Rubrik "Masterarbeit und mündliche Prüfung").

Nähere Informationen zur Masterarbeit (Themenvergabe, Formalia etc.) finden Sie in §19 der Allgemeinen Bestimmungen der MA-Prüfungsordnung.

 

Praktika (Beurlaubung)

Wer beabsichtigt, im Laufe des Masterstudiums ein Praktikum zu absolvieren, kann dies während des Semesters oder in den Ferien tun und sich zu diesem Zweck für ein Semester beurlauben lassen (siehe Hinweise zur Beurlaubung). WICHTIG: Während der Beurlaubung können keine Lehrveranstaltungen mehr besucht bzw. keine Prüfungs- und Studienleistungen in Soziologie abgelegt werden (auch für den Masterabschluss gilt Immatrikulationspflicht) - außer Prüfungen, die nicht Teil einer Lehrveranstaltung sind (z.B. Sprachkursprüfungen). Zur Beurlaubung ist gemäß Antragsformular außerdem eine schriftliche Bestätigung des Master-Fachkoordinators vonnöten, die in der Sprechstunde oder via Mail angefordert werden kann.

 

Wann werden meine Noten aus dem vergangenen Semester vom Prüfungsamt verbucht?

In jedem Semester gibt es eine Deadline für die Abgabe aller Noten bzw. Studienleistungslisten eines Semesters beim Prüfungsamt. Dies ist immer der Freitag vor Beginn des neues Semesters, also in etwa Mitte April und Mitte Oktober. Bitte sehen Sie bis dahin - außer in begründeten Ausnahmefällen - von Nachfragen bezüglich Ihrer Leistungsübersicht ab.