Fachspezifisches Studium an einer ausländischen Hochschule
Das Studium an einer ausländischen Hochschule und dessen Anerkennung im Rahmen des Studienjahres ist mit dem Modul "Fachspezifisches Studium an einer ausländischen Hochschule" im Umfang von 20 ECTS möglich. Eine Förderung durch das Erasmus-Programm kann dabei unterstützen, ist aber nicht zwingend notwendig.
Anerkennung
Studierende, die im Rahmen des Erasmus-Austauschprogramms ihr "Studienjahr" absolvieren, legen der Koordinatorin des Studienjahres folgende erbrachte Leistungsnachweise vor:
- Erasmus-Bericht
- transcript of records der ausländischen Hochschule
Beachten Sie unbedingt weitere Anforderungen, die durch die Erasmus-Förderung entstehen.
Für Freemover gilt:
Studierende, die ein fachspezifisches Studium an einer ausländischen Hochschule selbst organisieren oder an einem anderen Austauschprogramm teilnehmen wollen, besprechen im Vorfeld des Auslandsaufenthalts ihr Studienvorhaben hinsichtlich der Anrechenbarkeit mit der Koordinatorin des Studienjahres. Für die Anerkennung werden benötigt:
- Das Formular "Auslandsstudienvereinbarung für Freemover" (gilt erst für Auslandssemester ab SoSe 2016)
- ein schriftlicher Reflexionsbericht über das fachspezifische Auslandsstudium (Umfang 2-3 S.)
- transcript of records der ausländischen Hochschule
Erst dann wird die bestandene Studienleistung der GeKo gemeldet.
Weitere Informationen
zum Studium im Ausland, Fördermöglichkeiten sowie Ansprechpartner_innen finden Sie hier.