Praktische Tätigkeit mit Begleitveranstaltung
Überblick
Neben der Möglichkeit, ein Studienprojekt zu entwickeln, gibt es im Studienjahr (4./5. Semester) auch die Option, ein Praktikum zu absolvieren, das Einblicke in Organisation und Arbeitsweise eines soziologisch relevanten Berufsfelds gibt. Praktika haben einen steigenden Stellenwert für spätere berufliche Aussichten.
Zum Teilmodul „Praktische Tätigkeit mit Begleitveranstaltung“ (8 ECTS = 240 Std.) gehören:
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Das Praktikum selbst im Umfang von mind. 180h (das entspricht 6 Wochen Vollzeit bei 30h/Woche - Abweichungen von der Wochenzahl/Wochenarbeitszeitverteilung sind selbstverständlich möglich, solange insges. mind. 180h geleistet werden)
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Ein Praktikumsbericht (Umfang 10 S.)
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Der Besuch der Begleitveranstaltung, die drei Infoveranstaltungen umfasst: Einführung in das Studienjahr, Infoveranstaltung zum Praktikum zusammen mit der Agentur für Arbeit sowie Erfahrungsweitergabe mit den Studierenden, die das Studienjahr bereits durchlaufen haben. Diese Termine finden üblicherweise in den ersten drei Wochen des Wintersemesters statt.
Interdisziplinäre Aspekte der Soziologie:
Wichtig ist zu beachten, dass das Modul „Praktische Tätigkeit mit Begleitveranstaltung“ in Verbindung mit dem Teilmodul „Interdisziplinäre Aspekte der Soziologie“ im Umfang von 12 ECTS-Punkten belegt werden muss. Dieses Teilmodul kann auch in einem beliebigen anderen Semester belegt werden. Sobald Sie aber Punkte in diesem Teilmodul erwerben, haben Sie sich automatisch auf das Modul „Praktische Tätigkeit mit Begleitveranstaltung“ festgelegt.
Für Studienleistungen aus anderen Fächern ist eine Studienleistungsliste der Soziologie vonnöten, die Sie hier herunterladen können:
- Formular zur Dokumentation interdisziplinärer Studienleistungen
Füllen Sie die heruntergeladenen Liste weitestgehend aus und geben Sie diese bei der jeweiligen Lehrperson der Veranstaltung die Sie im anderen Fach besuchen ab, lassen diese unterschreiben und reichen diese dann in der Studiengangskoordination der Soziologie zur Verbuchung ein. Sollten Sie Fragen zum Erwerb und zur Anrechnung interdisziplinärer Leistungen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Studiengangskoordination.
Die Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen obliegt den Studierenden. Unterstützung erhalten sie beim Hochschulteam der Agentur für Arbeit im Gebäude des Service Center Studium. Das Angebot umfasst umfangreiche Trainings hinsichtlich der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der persönlichen Präsentation in Bewerbungsgesprächen sowie eine Praktikumsbörse.
Es wird empfohlen, die Sprechstunde der Koordinatorin des Studienjahres aufzusuchen, um die Anrechenbarkeit des anvisierten Praktikums abzuklären.
Ressourcen zur Praktikumsrecherche
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Strategien der Praktikumssuche für Soziolog*innen [Autor: Herr Christof Hilligardt, Hochschulteam der Agentur für Arbeit, WS 2023/2024]
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Informationen zum Berufspraktikum im Rahmen des B.A. Soziologie [Autorin: Dr. Irina Siegel, WS 2023/24]
Formalia
Um ein Praktikum als Studienleistung im Modul „Berufsfelder der Soziologie“ zu absolvieren, muss
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ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Dazu kann der Mustervertrag des Instituts genutzt werden. Eine Kopie erhält die Koordinatorin des Studienjahres, sobald dieser erhalten wurde.
weitere Bescheinigungen, die eventuell benötigt werden:
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Eine Bescheinigung über die curriculare Verankerung des Praktikums in der Prüfungsordnung stellt die Koordinatorin des Studienjahres aus. Eine solche Bescheinigung wird ggfs. von den Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkasse) und den Praktikumsstellen eingefordert. Davon abhängig gemacht werden unter Umständen die Regelungen der Praktikumsvergütung.
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Wenn die Praktikumsstelle den Nachweis einer Haftpflicht- und Unfallversicherung verlangt, wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Studierendenwerks.
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Wenn das Praktikum im Ausland stattfindet ist u.U. die Förderung durch Auslandsbafög möglich.
Da das Praktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, kann dafür kein Urlaubssemester beantragt werden. Ein Urlaubssemester kann nur für ein freiwilliges Praktikum beantragt werden. Weitere Informationen dazu hier.
Anerkennung im Studienjahr
Nach dem Praktikum, bei der/dem betreuenden Dozierenden folgende Unterlagen eingereicht werden:
- eine Kopie des Praktikumsvertrags (wenn noch nicht eingereicht),
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eine Praktikumsbescheinigung,
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ein Evaluationsbogen zum Praktikumsplatz,
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ein schriftlicher Praktikumsbericht (10 Seiten).
Der Praktikumsbericht muss bestehen aus
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dem Deckblatt (wie bei Hausarbeiten mit Name, Anschrift, Kurztitel zum Berufspraktikum, Matrikelnummer, Fachsemester) und
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dem eigentlichen Bericht (Umfang ca. 10 Seiten):
- die Darstellung der Institution mit ihrem Selbstverständnis, ihrem operativen Feld und ihrer institutionellen Ausstattung,
- die Beschreibung des eigenen Aufgabengebiets und der ausgeführten Tätigkeiten,
- Reflexion über die erforderlichen und erworbenen Kompetenzen sowie über die eigene Zielsetzung und weitere stattgefundene Lerneffekte.
(und dies nicht nur in deskriptiver, sondern auch in kritisch-reflektierender Weise).